Fördergrundsätze
Die Ideen und Vorschläge für Projekte kommen immer aus den Ländern, in denen wir arbeiten. Die Schmitz-Stiftungen fördern vor allem überschaubare Kleinprojekte, die vor Ort konzipiert und entworfen werden und den Menschen unmittelbar zugute kommen.
Wir pflegen mit unseren Partnern und Zielgruppen einen partnerschaftlichen und offenen Dialog. Gegenseitiges Vertrauen und bestmögliche Transparenz bilden die Basis unserer Arbeit.
Zur Beurteilung von Projektvorhaben und zur Prüfung der Fördermöglichkeit durch die Schmitz-Stiftungen, dienen vor allem folgende Richtlinien:
-
Die Projektvorhaben sollten zielgruppenorientiert sein, sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Begünstigten orientieren und unter Mitwirkung der lokalen Bevölkerung geplant und verwirklicht werden.
-
Die Projektvorhaben sollen klar umrissen und zeitlich begrenzte Maßnahmen beinhalten (bis zu maximal 4 Jahren Laufzeit). Es ist dabei zu vermeiden, dass es bei den Begünstigten aufgrund der Maßnahmen zu zusätzlichen Belastungen oder zu einer dauerhaften Abhängigkeit kommt.
-
Es wird erwartet, dass sich die Zielgruppe im Rahmen ihrer Möglichkeiten durch Eigenleistung an den erforderlichen Aktivitäten des geplanten Programmes beteiligt.
-
Die Projekte sollten im Sinne “Hilfe zur Selbsthilfe” strukturiert sein. Die beantragten Fördermittel sind hierbei als Starthilfe zu sehen und sollen einen gewissen Anschubeffekt bewirken, durch den die Zielgruppe bei ihren Eigenbemühungen gestärkt und unterstützt wird.
-
Die Projektmaßnahmen sollen eine nachhaltige und dauerhafte Wirkung haben und so gestaltet sein, dass sie nach Projektabschluss von der Zielgruppe allein fortgeführt werden können.